AGB

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Allgemeine Zahlungs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen GEASUS Gefahrgut, Arbeitssicherheit und Schulungen D. Beck (Stand 01.01.2021)

1. Geltungsbereich

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Beratungen, Lehrgänge und Schulungen (Veranstaltungen) mit GEASUS Gefahrgut, Arbeitssicherheit und Schulungen D. Beck ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zu Stande. Die Allgemeinen Zahlungs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten bei Bestellung von Dienstleistungen und Produkten. Mit Erteilung eines Auftrages an GEASUS Gefahrgut, Arbeitssicherheit und Schulungen D. Beck erkennt der Besteller bzw. Auftraggeber die nachstehenden Bedingungen an. Hat ein Besteller oder Auftraggeber eigene Geschäftsbedingungen, bedarf es zu deren Gültigkeit einer gegenseitigen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Werden Bestellungen durch das Beratungsbüro GEASUS D. Beck nur weitergeleitet, gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zulieferers zusätzlich, bei Widersprüchen die entsprechende Einzelbestimmung ausschließlich des Zulieferers.

2. Preise

Alle in Werbebroschüren, Zeitschriften, Internetseiten und vergleichbaren Publikationen genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe (zurzeit 19 %). Sie gelten immer nur bis zur Festlegung neuer Preise.

3. Lieferzeit/Lieferverzug

Die Lieferung erfolgt nach Eingang einer Bestellung so schnell wie möglich. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb von 4 Wochen nach Bestelleingang. Danach ist ein Rücktritt von der Bestellung ohne weitere Begründung möglich. Dies gilt nicht, wenn der Lieferverzug auf Gründen beruht, die GEASUS Gefahrgut, Arbeitssicherheit und Schulungen D. Beck nicht selbst zu vertreten hat. Besondere Ereignisse, wie Krieg, Feuer, unvorhergesehenen Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, behördliche Verfügung etc. befreien uns für die Dauer dieser Ereignisse oder Umstände von unseren Lieferverpflichtungen. Sollte der Lieferverzug länger als 8 Wochen dauern, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Regressforderungen sind nicht möglich.

4. Rechnungsstellung

Alle Rechnungen sind ab Rechnungsdatum sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug von über 14 Tagen ab Fälligkeit erlauben wir uns, Verzugszinsen in Höhe von 3 % zusätzlich in Rechnung zu stellen. Wird wegen Zahlungsverzug das Mahnverfahren eingeleitet, gehen alle damit entstehenden Kosten ausschließlich zu Lasten des Bestellers.

5. Eigentumsvorbehalt

Unsere Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.

6. Warenrücknahme/Beanstandung

Waren werden nur bei triftigen Gründen innerhalb von 14 Tagen nach dem Versanddatum gegen Rückgabe des Originals zurückgenommen. Die Versandkosten übernimmt der Besteller. Die Rücknahme erfolgt nur dann, wenn sich die Ware in ordnungsgemäßem Zustand befindet, Original verpackt ist und es sich nicht um Sonderanfertigungen handelt. Bei Rückgabe erhält der Besteller eine Gutschrift, die nicht ausbezahlt wird, sondern bei künftigen Käufen verrechnet wird. Für die Rückgabe werden Aufwendungen von 10 % des Warenwertes (netto, maximal jedoch 20 EURO) berechnet, so dass die Gutschrift entsprechend niedriger ausfällt. Bei anerkannten Mängeln besteht lediglich eine Verpflichtung zur Ersatzleistung fehlerfreier Ware und zur Rücknahme nach unserem Ermessen. Durch eigen- mächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware erlischt das Recht zur Mängelrüge. Bei Produkten, die durch den Besteller auf einfache Weise kopiert werden können (Checklisten, Unfallmerkblätter, Übersichten usw.), besteht kein Rückgaberecht. Tippfehler in den genannten Checklisten, Unfallmerkblättern, Übersichten usw. stellen keinen ausreichenden Grund für die Rückgabe dar. Im Übrigen gibt es bei diesen Produkten keinen Änderungsdienst, d.h. nach dem Versand wird keine Gewähr für die Aktualität mehr gegeben. Der Änderungsdienst bei GbV- und ASIG-Kunden bleibt hiervon unberührt.

7. Qualität der Unterlagen

Alle schriftlichen Unterlagen werden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch kann, wie bei solchen Werken üblich, keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernommen werden. Somit entfallen jegliche Schadenersatzansprüche und Regressforderungen. Gültig sind nur die in den amtlichen Gesetz- und Verordnungsblättern abgedruckten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Checklisten für ASIG- und GbV-Kunden sind von dieser Ausschlussklausel ausgenommen.

8. Datenschutz

Alle kundenbezogenen Daten werden mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitet. Sie werden vor allem gegen unbefugten Zugriff mehrfach abgesichert und auch nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners und des Teilnehmers an Dritte weitergeben.

9. Anzuwendendes Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für Zahlungen ist Thiersheim. Im Verkehr mit Vollkaufleuten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist das Amtsgericht Darmstadt Gerichtsstand.

9. Anzuwendendes Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für Zahlungen ist Thiersheim. Im Verkehr mit Vollkaufleuten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist das Amtsgericht Darmstadt Gerichtsstand. Thiersheim, den 01.03.2021