Arbeitssicherheit

GefahrGUT organisieren heißt nichts dem Zufall zu überlassen!
Wir sind Ihre Spezialisten im Bereich Gefahrgutberatung, Arbeitssicherheit und Brandschutz.
Wir unterstützen Sie bundesweit dabei, Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Arbeitssicherheit

Gesundheitsschutz im Betrieb

Jeder Arbeitgeber ist zwangsläufig verantwortlich für die Sicherheit und den Erhalt der Gesundheit seiner Beschäftigten. Die menschenwürdige Gestaltung der Arbeitsplätze spielt dabei ebenso eine wichtige Rolle wie die Prävention und die gesundheitliche Vorsorge. Die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit hat somit einen hohen Stellenwert in unserem Rechtssystem wobei der Mensch immer im Vordergrund steht.

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ...

… und nach diesem obersten Grundsatz wurden Zahlreiche Gesetze und Verordnungen erlassen die nach dem Stand der Wissenschaft und Technik weiter angepasst werden. Eines dieser Gesetze ist das Arbeitssicherheitsgesetz, welches im §5 vorschreibt dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen sind.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde das duale Arbeitsschutzsystem eingeführt. Der Arbeitsschutz wird einerseits durch den Staat (Bund und Länder) und andererseits durch die hoheitliche Tätigkeit der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gestaltet. Die Gesetzgebung hat die staatliche Aufgabe die Überwachung und Einhaltung der Gesetze des Arbeitsschutzes zu gewährleisten (nach §21 des Arbeits-schutzgesetzes). Die Umsetzung erfolgt durch Rechtsverordnungen, Durchführungsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse der zuständigen Ministerien.

Die Berufsgenossenschaften, als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Geltungsbereich der Gewerbeordnung, sind ermächtigt Unfallverhütungsvorschriften als autonome Rechtsvorschriften sowie erforderlichenfalls konkretisierende Durchführungsanweisungen zu erlassen. Sie sind ebenfalls dazu berechtigt deren Einhaltung in den Unternehmen zu kontrollieren und nehmen somit ebenfalls eine Aufsichtsfunktion wahr.

Der Arbeitgeber muss die jeweiligen Vorschriften kennen, um die unterschiedlichen Vorgaben entsprechend umsetzen zu können.

Das bedeutet eine aber eine Vielzahl von Gesetzten zu kennen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Mutterschutzgesetz, Mutterschutzarbeitsverordnung, Jugendarbeitsschutz-gesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung, PSA-Benutzungsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Bildschirmarbeitsverordnung und noch viele weitere. Hinzu kommen zahlreiche weitere Auflagen wie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften oder die technischen Regeln für die Arbeitsstoffe und Arbeitsmittel.

Gefahr und Risiko minimieren!

Diese Regelungen alle zu kennen ist für viele Arbeitgeber fast unmöglich und so wurde mit dem Arbeitssicherheitsgesetz bereits 1973 die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, die Angestellten bei Ihrer Arbeit umfassend zu schützen. So wurde ebenfalls geregelt das ein Betriebsarzt zu bestellen ist und in Zusammenarbeit aller Akteure und der Unterstützung des Arbeitgebers eine Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren gewährleistet wird.

Ich berate Sie in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit, einschließlich zur Gestaltung der Arbeitsplätze nach ergonomischen Aspekten, bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen, in Fragen der Hygiene am Arbeitsplatz und bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen.

Anhand meines Betreuungssystems setze ich die Vorgaben nach den Unfallverhütungsvorschriften und dem staatlichen Recht transparent um. Sie werden staunen, wie einfach man Arbeitsschutz im Betrieb organisieren kann ohne das Unternehmen zu überfordern oder die Arbeit dabei zu verhindern. Das ist das moderne Verständnis vom Arbeitsschutz heute.

Unsere Leistungen als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit:

  • Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Begleitung der Arbeitsausschuss-Sitzungen (ASA)
  • Persönliche Beratung zu allen Fragen im Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung
  • Regelmäßige Begehungen ausgewählter Bereiche
  • Betrachtung der Risikoschwerpunkte
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen
  • Schulung der Führungskräfte im Arbeitsschutz
  • Beratung Arbeitsschutz mit System (AMS)
  • Erstellung Handbuch Arbeitsschutz mit System (AMS)
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt
  • Beratung zum Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Koordination der BGM-Projekte im Unternehmen
  • Jährliche Sicherheitsunterweisungen
  • Auswertung der Unfälle und Berufskrankheiten
  • Durchführung orientierender Messungen wie Lärmmessungen an Arbeitsplätzen