Incoterms

  • Herausgegeben von der ICC (Internationale Handelskammer in Paris; erstmals 1924) und werden seit dem ständig aktualisiert. Aktuelle Version: Incoterms 2020 (ab dem 01.01.2020 in Kraft getreten)

  • Sie verhindern sprachlich und kulturell bedingte Missverständnisse

  • Die Incoterms sind nur eine Empfehlung! Es können auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden

  • Sie regeln den Kosten- und Gefahrenübergang von Verkäufer auf Käufer:

    1. Wer bezahlt Zölle und Steuern?

    2. Wer beschafft die für den Versand notwendigen Ein- und Ausfuhrdokumente?

    3. Wer zahlt die Verpackung, die Fracht und die (Transport-)Versicherungen?

    4. Wer zahlt Stand- und Verladegebühren

  • Wir unterscheiden E-,F,-C- und D-Klauseln:

    1. E-Klausel: Abholklausel

    2. F-Klauseln: Den Hauptlauf übernimmt immer noch der Käufer. Der Verkäufer kommt dem Käufer jedoch entgegen

    3. C-Klauseln: Den Hauptlauf übernimmt der Verkäufer

    4. D-Klauseln: Der Verkäufer hat die maximale Verpflichtung

  • Es wird immer angegeben:

    [Incoterm] [benannter Bestimmungs- bzw. Lieferort]

    Beispiel: FOB Shanghai oder EXW Hamburg

  • Diese Klauseln sind reine See- und Binnenschifftransportklauseln: FAS, FOB, CFR, CIF (Sie finden in der Praxis zunehmend auch bei anderen Verkehrsträgern Verwendung). Selbstverständlich können für die See- und Binnenschifffahrt auch alle anderen Klauseln verwendet werden

Incoterms Tabelle

Hier finden Sie eine graphische Übersicht der Incoterms 2020.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.

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