Herausgegeben von der ICC (Internationale Handelskammer in Paris; erstmals 1924) und werden seit dem ständig aktualisiert. Aktuelle Version: Incoterms 2020 (ab dem 01.01.2020 in Kraft getreten)
Sie verhindern sprachlich und kulturell bedingte Missverständnisse
Die Incoterms sind nur eine Empfehlung! Es können auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden
Sie regeln den Kosten- und Gefahrenübergang von Verkäufer auf Käufer:
Wer bezahlt Zölle und Steuern?
Wer beschafft die für den Versand notwendigen Ein- und Ausfuhrdokumente?
Wer zahlt die Verpackung, die Fracht und die (Transport-)Versicherungen?
Wer zahlt Stand- und Verladegebühren
Wir unterscheiden E-,F,-C- und D-Klauseln:
E-Klausel: Abholklausel
F-Klauseln: Den Hauptlauf übernimmt immer noch der Käufer. Der Verkäufer kommt dem Käufer jedoch entgegen
C-Klauseln: Den Hauptlauf übernimmt der Verkäufer
D-Klauseln: Der Verkäufer hat die maximale Verpflichtung
Es wird immer angegeben:
[Incoterm] [benannter Bestimmungs- bzw. Lieferort]
Beispiel: FOB Shanghai oder EXW Hamburg
Diese Klauseln sind reine See- und Binnenschifftransportklauseln: FAS, FOB, CFR, CIF (Sie finden in der Praxis zunehmend auch bei anderen Verkehrsträgern Verwendung). Selbstverständlich können für die See- und Binnenschifffahrt auch alle anderen Klauseln verwendet werden
Hier finden Sie eine graphische Übersicht der Incoterms 2020.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.