im Straßen-, See- und Luftverkehr
Als Gefahrgut (englisch dangerous goods oder hazardous materials, abgekürzt als hazmat) bezeichnet man im Zusammenhang mit dem Transport Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport hohe Gefahren ausgehen können, insbesondere für Leib und Leben aller Beteiligten und Unbeteiligten aber auch für die Umwelt.
Aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften müssen diese eingestuften Gefahrgüter auf den verschiedenen verschiedenen Verkehrsträgern stets Regelkonform befördert werden. Die Beförderung beinhaltet ebenso die Vorbereitung Beispielsweise die Verpackung oder die Erstellung der richtigen Dokumente sowie den Abschluss also die Annahme und das Entladen. All diese Prozesse bringen hohe Anforderungen mit sich.
Um diesen Gefahren und dem Risiko das mit solchen Transporten verbunden ist, effektiv vorzubeugen oder so gering wie möglich zu halten, kommt hier der Gefahrgutbeauftragte (EU-Sicherheitsberater) ins Spiel. Er überwacht nicht nur die Einhaltung dieser Vorschriften, sondern unterstützt durch seine Kompetenz und durch geeignete Maßnahmenvorschläge, die Betriebsabläufe Regelkonform und wenn möglich auch kosten-effizient umzusetzen.
Eine der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen hierbei ist die regelmäßige Durchführung der geforderten Schulungen und Unterweisungen. Diese sind ein zentrales Element um die Mitarbeiter für die jeweiligen Aufgabenbereich zu qualifizieren sowie den Vorschriften Rechnung zu tragen.
Wenn ein Unternehmer an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen beteiligt ist und somit gefährliche Güter verpackt, verlädt, versendet, befördert, entlädt, empfängt oder auspackt und sich keine Freistellungen (§ 2 GbV) zunutze machen kann, muss er mindestens einen Gefahrgutbeauftragten (EU-Sicherheitsberater) schriftlich bestellen (§ 3 GbV).
Es gibt viele Regelungen und Abkommen zum Gefahrguttransport auf den Verkehrsträgern Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt, See und Luft. Zweck dieser Vorschriften ist immer eine sichere Abwicklung der Gefahrguttransporte (Unfallvermeidung) sowie die genaue und schnelle Information der Rettungskräfte (Feuerwehr). Sollte es zum Unglücksfall kommen muss dieser als Gefahrgutunfall schnell erkannt werden und geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
Ich unterstütze Sie dabei die Vorgaben des ADR/RID, IMDG-Codes, IATA DGR sowie der nationalen Gefahrgutverordnungen umzusetzen, stelle die Verantwortlichkeiten nach dem Gefahrgutrecht fest und informiere Sie regelmäßig zu den aktuellen Änderungen der Rechtsvorschriften. Das Anfertigen von Überwachungsprotokollen sowie dem Jahresbericht gehören ebenso zu meinen Aufgaben wie die Bereitstellung notwendiger Unterlagen, wie z. B. der Schriftlichen Weisungen oder Checklisten für alle Transportsituationen.