Schutz für Unternehmen und Mitarbeiter
Unter Brandschutz versteht man zum einen vorbeugende Maßnahmen die getroffen werden können, um eine Brandentwicklung zu verhindern. Andererseits aber auch abwehrende Maßnahmen die man ergreifen kann um einen entstandenen Brand zu bekämpfen. Hierzu zählen beispielsweise Rettungsmaßnahmen, die Verhinderung der Brandausbreitung und natürlich auch das Löschen des Brandes. Grundsätzliche hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall (z. B. Evakuierung von Gebäuden) festzulegen und zu dokumentieren.
Brände gefährden nicht nur das Leben und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sondern aller Personen welche sich zum Zeitpunkt eines Feuers in der Nähe Ihres Betriebes aufhalten. Die Folgen von Bränden werden dabei oft unterschätzt und die notwendigen Maßnahmen vernachlässigt.
Ein Brandereignis ist meistens das Ende einer Firma da nur 23% aller Unternehmen den Betrieb wieder aufnehmen können. Oft führen die lange Lieferunfähigkeit und langwierige Verfahren mit Versicherungen zu nicht kompensierbarem Auftrags- und Kundenverlust.
Eine Brandschutzorganisation ist somit ein zentraler Bestandteil um das Unternehmen und seine Mitarbeiter davor zu schützen. Dabei nimmt der Brandschutzbeauftragte eine besondere Stellung ein.
Er berät und unterstützt den Arbeitgeber in Brandschutzfragen, kontrolliert die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und beurteilt Brandgefährdungen. Brandschutzbeauftragte benötigen daher eine fundierte Ausbildung, um ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden.
Der Brandschutzbeauftragte nimmt an den behördlichen Brandschauen der Gebäude teil. In regelmäßigen Abständen begeht er die Arbeitsplätze im Unternehmen, stellt Mängel und Fehler fest und meldet diese, soweit er sie nicht selbst beheben kann, an den Arbeitgeber. Er schlägt Maßnahmen zur Beseitigung vor und überwacht die Umsetzung. Ein wichtiger Punkt ist die Unterstützung der Führungskräfte bei der erstmaligen und regelmäßigen Brandschutzunterweisung.
Als Brandschutzbeauftragter führe ich für Sie zudem Brandschutz- und Evakuierungsübungen durch oder bilde die Brandschutzhelfer im Betrieb aus. Zusätzlich unterstütze ich bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, ermittle und bewerte Brand und Explosionsgefahren und erstelle Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096.
Gerne berate ich Sie auch beim Einsatz von brennbaren Arbeitsstoffen und bei feuergefährlichen Verfahren.