Brandschutz

GefahrGUT organisieren heißt nichts dem Zufall zu überlassen!
Wir sind Ihre Spezialisten im Bereich Gefahrgutberatung, Arbeitssicherheit und Brandschutz.
Wir unterstützen Sie bundesweit dabei, Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Brandschutz

Schutz für Unternehmen und Mitarbeiter

Unter Brandschutz versteht man zum einen vorbeugende Maßnahmen die getroffen werden können, um eine Brandentwicklung zu verhindern. Andererseits aber auch abwehrende Maßnahmen die man ergreifen kann um einen entstandenen Brand zu bekämpfen. Hierzu zählen beispielsweise Rettungsmaßnahmen, die Verhinderung der Brandausbreitung und natürlich auch das Löschen des Brandes. Grundsätzliche hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall (z. B. Evakuierung von Gebäuden) festzulegen und zu dokumentieren.

Brände gefährden nicht nur das Leben und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sondern aller Personen welche sich zum Zeitpunkt eines Feuers in der Nähe Ihres Betriebes aufhalten. Die Folgen von Bränden werden dabei oft unterschätzt und die notwendigen Maßnahmen vernachlässigt.

Ein Brandereignis ist meistens das Ende einer Firma da nur 23% aller Unternehmen den Betrieb wieder aufnehmen können. Oft führen die lange Lieferunfähigkeit und langwierige Verfahren mit Versicherungen zu nicht kompensierbarem Auftrags- und Kundenverlust.

Brandschutzorganisation

Eine Brandschutzorganisation ist somit ein zentraler Bestandteil um das Unternehmen und seine Mitarbeiter davor zu schützen. Dabei nimmt der Brandschutzbeauftragte eine besondere Stellung ein.

Er berät und unterstützt den Arbeitgeber in Brandschutzfragen, kontrolliert die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und beurteilt Brandgefährdungen. Brandschutzbeauftragte benötigen daher eine fundierte Ausbildung, um ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden.

Gefahr und Risiko minimieren!

Der Brandschutzbeauftragte nimmt an den behördlichen Brandschauen der Gebäude teil. In regelmäßigen Abständen begeht er die Arbeitsplätze im Unternehmen, stellt Mängel und Fehler fest und meldet diese, soweit er sie nicht selbst beheben kann, an den Arbeitgeber. Er schlägt Maßnahmen zur Beseitigung vor und überwacht die Umsetzung. Ein wichtiger Punkt ist die Unterstützung der Führungskräfte bei der erstmaligen und regelmäßigen Brandschutzunterweisung.

Als Brandschutzbeauftragter führe ich für Sie zudem Brandschutz- und Evakuierungsübungen durch oder bilde die Brandschutzhelfer im Betrieb aus. Zusätzlich unterstütze ich bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, ermittle und bewerte Brand und Explosionsgefahren und erstelle Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096.

Gerne berate ich Sie auch beim Einsatz von brennbaren Arbeitsstoffen und bei feuergefährlichen Verfahren.

Neu geregelt:
Normen und Richtlinien im Brandschutz

Normen

DIN EN 1366 (05-2021)
Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen – Teil 5: Installationskanäle und -schächte; Beabsichtigter Ersatz zum 2021-05 für DIN EN 1366-5 (06-2010), DIN EN 1366-5 (03-2019)
DIN EN 15269-20 (03-2021)
Erweiterter Anwendungsbereich von Prüfergebnissen zur Feuerwiderstandsfähigkeit und/oder Rauchdichtigkeit von Türen, Toren und Fenstern einschließlich ihrer Baubeschläge – Teil 20: Rauchdichtigkeit von Türen, Toren, Abschlüssen, Gewebevorhängen und zu öffnenden Fenstern

Entwürfe

E DIN EN 17020-1 (06-2021)
Erweiterter Anwendungsbereich von Prüfergebnissen zur Dauerhaftigkeit des Selbstschließens für Feuerschutz- und/oder Rauchschutztüren und zu öffnende Fenster – Teil 1: Dauerhaftigkeit des Selbstschließens von Drehflügeltoren und Drehflügeltüren aus Stahl.
E DIN EN 17020-2 (05-2021)
Erweiterter Anwendungsbereich von Prüfergebnissen zur Dauerhaftigkeit der Selbstschließung für Feuerschutz- und/oder Rauchschutztüren und zu öffnende Fenster – Teil 2: Dauerhaftigkeit der Selbstschließung von Rolltoren aus Stahl.
E DIN EN 17020-3 (05-2021)
Erweiterter Anwendungsbereich von Prüfergebnissen zur Dauerhaftigkeit der Selbstschließung für Feuerschutz- und/oder Rauchschutztüren und zu öffnende Fenster – Teil 3: Dauerhaftigkeit der Selbstschließung von Schiebetoren aus Stahl.

Neue Richtlinien und Verordnungen

Bayern

  • Bayerische Technische Baubestimmungen [Umsetzung MVV TB 2020/1]
    1. Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen – Teil 5: Installationskanäle und -schächte; Beabsichtigter Ersatz zum 2021-05 für DIN EN 1366-5 (06-2010), DIN EN 1366-5 (03-2019)
  • DIN EN 1366 (05-2021)
    1. Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen – Teil 5: Installationskanäle und -schächte; Beabsichtigter Ersatz zum 2021-05 für DIN EN 1366-5 (06-2010), DIN EN 1366-5 (03-2019)

Bund

  • ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände
    1. Änderung vom 24.03.2021

Brandenburg

  • DIN EN 1366 (05-2021)
    1. Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen – Teil 5: Installationskanäle und -schächte; Beabsichtigter Ersatz zum 2021-05 für DIN EN 1366-5 (06-2010), DIN EN 1366-5 (03-2019)

Mecklenburg-Vorpommern

  • DIN EN 1366 (05-2021)
    1. Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen – Teil 5: Installationskanäle und -schächte; Beabsichtigter Ersatz zum 2021-05 für DIN EN 1366-5 (06-2010), DIN EN 1366-5 (03-2019)

Saarland

  • DIN EN 1366 (05-2021)
    1. Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen – Teil 5: Installationskanäle und -schächte; Beabsichtigter Ersatz zum 2021-05 für DIN EN 1366-5 (06-2010), DIN EN 1366-5 (03-2019)

Unsere Leistungen als externe Brandschutzbeauftragte:

  • Persönliche Beratung zu allen Brandschutzfragen
  • Beratung zu feuergefährlichen Arbeiten
  • Beratung beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirkung bei Brandgefährdungsbeurteilungen
  • Mitwirkung bei der Ermittlung der Brandgefährdungen
  • Mitwirkung bei der Umsetzung Ihres Brandschutzkonzepts
  • Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen
  • Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung Teil A, B und C
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Regelmäßige Kontrolle der Sicherheitskennzeichnung
  • Durchführung von Brandschutz und Evakuierungsübungen
  • Brandschutzunterweisungen für alle Mitarbeiter ohne Brandschutzaufgaben
  • Ausbildungen der Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
  • Überwachung der Flucht und Rettungswege
  • Überwachung der Einhaltung aller Vorschriften
  • Begleitung bei behördlichen Brandschauen
  • Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
  • Prüfung Wartungspläne Feuerlöscheinrichtungen
  • Kontrolle der Einhaltung festgelegter Maßnahmen
  • Überprüfung der Lagerung von brennbaren Stoffen